I. Geltungsumfang
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jegliche Nutzungen der Schule, der Kurse und sonstigen Angebote von Yoga Japa durch Nutzer unabhängig von dem Ort, der Zeit und der Art ihrer Durchführung, sofern sich nicht aus den jeweiligen Verträgen etwas anderes ergibt.
II. Hausordnung
Nutzer unterliegen bei Besuch der Schule der jeweils geltenden Hausordnung (siehe Anhang). Die Hausordnungen können insbesondere Regelungen über Bekleidung, Nutzungszeiten und Verhalten in den Räumen der Schule aufstellen. Allen sonstigen Anordnungen der Mitarbeiter ist Folge zu leisten.
III. Einzel- und Mehrfachkarten für Kurseinheiten
(1) Einzel- und Mehrfachkarten berechtigen den Nutzer, innerhalb des jeweiligen Gültigkeitszeitraumes in dem auf der Karte gespeicherten Umfang und im Rahmen der verfügbaren Teilnehmerplätze an von Yoga Japa angebotenen Kurseinheiten teilzunehmen.
Derzeit werden folgende Kartenmodelle von Yoga Japa angeboten:
Drop In 60: Teilnahme an einem 60-minütigen Kurs, spontan und ohne Bindung.
Drop In 90: Teilnahme an einem 90-minütigen Kurs, spontan und ohne Bindung.
Drop In Kids: Teilnahme an einem Kinder-Kurs, spontan und ohne Bindung.
Einsteiger 4×4: Teilnahme an vier Kursen nach Wahl innerhalb von 4 Wochen. Dieses Angebot gilt einmalig für alle Neukunden.
5er Karte: Teilnahme an fünf Kursen innerhalb von 3 Monaten. Gültig für 60- sowie 90-minütige Kurse.
10er Karte (3 Monate): Teilnahme an zehn Kursen innerhalb von 6 Monaten. Gültig für 60- sowie 90-minütige Kurse.
10er Karte (6 Monate): Teilnahme an zehn Kursen innerhalb von 6 Monaten. Gültig für 60- sowie 90-minütige Kurse.
Mama/Baby, Babymassage Kurs: Teilnahme an fünf aufeinanderfolgenden 60-minütigen wöchentlichen Einheiten.
(2) Bei Kartenmodellen mit Gültigkeitszeitraum beginnt dieser mit dem Erwerb der Einzel- oder Mehrfachkarte gegen Zahlung des anfallenden Entgelts zu laufen. Vom Berechtigten nicht in Anspruch genommene Kurseinheiten verfallen nach Ablauf des Gültigkeitszeitraumes, ohne dass hierfür eine anteilige Rückerstattung des geleisteten Entgelts gewährt wird.
(3) Das Teilnahmerecht an zusätzlich Angeboten – wie Workshops, Ausbildungen, Massagen, Beratungen – ist, wenn nicht anders ausgewiesen, nicht im Entgelt der Einzel- oder Mehrfachkarte enthalten.
(4) Einzel- und Mehrfachkarten sind nicht auf Dritte übertragbar.
IV. Mitgliedschaft bei Yoga Japa
(1) Mit dem Abschluss einer Mitgliedschaft bei Yoga Japa ist das Mitglied innerhalb des Mitgliedschaftszeitraumes berechtigt, im Rahmen der verfügbaren Teilnehmerplätze und im Rahmen des für das jeweilige Mitgliedschaftsmodell geltenden Umfangs, an von Yoga Japa angebotenen Kursen teilzunehmen. Derzeit bietet Yoga Japa folgende Mitgliedschaftsmodelle an:
Monatsvertrag: Teilnahme an einem festgelegten Kurs pro Woche. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 6 Monate.
Monatsvertrag Open: Teilnahme an beliebig vielen offenen Kursen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 6 Monate.
Geschwistervertrag (ermäßigt): Teilnahme an einem festgelegten Kurs pro Woche. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 6 Monate.
Es werden Ermäßigungen für Renter, Studenten und Erwerbslose angeboten. Hierfür ist ein schriftlicher Nachweis erforderlich.
(2) Das Teilnahmerecht an wechselnden Angeboten – wie Workshops, Ausbildungen, Massagen, Beratungen – ist, wenn nicht anders ausgewiesen, nicht in dem Mitgliedsbeitrag der Mitgliedschaft enthalten.
(3) Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Yoga Japa möglich.
V. Außerordentliche Kündigung der Mitgliedschaft durch Yoga Japa
(1) Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so berechtigt dies Yoga Japa, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.
(2) Eine Kündigung aus sonstigem wichtigen Grund bleibt hiervon unberührt.
(3) Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält sich Yoga Japa ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gegen das Mitglied gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.
VI. Außerordentliche Kündigung der Mitgliedschaft durch das Mitglied
(1) Das Mitglied ist insbesondere unter folgenden Umständen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt:
a. bei Eintritt einer Schwangerschaft bzw. einer Geburt.
b. bei Eintritt einer Erkrankung, aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung der Angebote von Yoga Japa unmöglich oder schädlich wäre.
c. bei Verlegung des Hauptwohnsitzes des Mitglieds an einen Ort, der mehr als 20 km von der Yoga Japa Schule entfernt liegt.
d. bei Schließung oder Verlegung der Schule, wenn danach die Yoga Japa Schule mindestens 20 km weiter von dem Hauptwohnsitz des Mitglieds entfernt liegt, als dies ursprünglich der Fall war.
(2) Eine Kündigung des Mitglieds, gleich aus welchem Grund, muss Yoga Japa (Hönower Str. 33, 10318 Berlin) im Original per Post oder eingescannt in elektronischer Form an info@yogajapa.com zugehen. Eine Kündigung per Fax ist nicht wirksam.
VII. Leistungen von Yoga Japa
(1) Mitglieder bei Yoga Japa und Inhaber einer Einzel- oder Mehrfachkarte sind berechtigt, im Rahmen ihrer jeweiligen Nutzungs- und Teilnahmerechte während der Kurszeiten die Räume (außer dem Behandlungsraum) von Yoga Japa einschließlich der Sanitäranlagen zu nutzen. Es werden ausreichend Yogamatten und Decken im Studio zur Verfügung gestellt.
(2) Yoga Japa garantiert nicht dafür, dass dem Nutzer zu jeder Zeit Plätze in den Kursen zur Verfügung stehen. Es werden lediglich so viele Kursplätze und -zeiten vorgehalten, dass im Rahmen einer üblichen Auslastung mit einer Nutzungsmöglichkeit ohne unzumutbare Wartezeit zu rechnen ist. Zur Möglichkeit der Buchung eines Teilnehmerplatzes im Folgenden.
(3) Wenn in einem 90min Kurs nicht mehr als 2 Personen teilnehmen, kann der Kursleiter die Kurszeit auf minimal 60 Minuten reduzieren.
(4) Die Angebote von Yoga Japa ersetzen keinen medizinischen Rat, ärztliche Diagnose oder Behandlung. Hiervon ausgenommen sind die Heilpraktiker‑Angebote.
VIII. Buchung der Teilnahme an Kurseinheiten, Workshops, Ausbildungen, Massagen, Beratungen; Folge bei Nichterscheinen
(1) Die Terminbuchung zu einer Kurseinheit, einem Workshop, einer Ausbildung, einer Massage oder einer Beratung kann über die von einem externen Dienstleister betriebene Buchungsplattform im Internet, telefonisch oder persönlich vor Ort erfolgen. Die Buchung ist keine Voraussetzung zur Teilnahme an einem Kurs; grundsätzlich sind die Kurse offen. Geschlossene Kurse werden entsprechend ausgezeichnet.
(2) Die Absage der bezahlten Teilnahme an einer Kurseinheit ist bis zu 24 Stunden vor Terminbeginn für alle Nutzer kostenfrei möglich.
(3) Bei Absage der Teilnahme an einem gebuchten Angebot hat Yoga Japa einen Entschädigungsanspruch in Höhe von
0 % der Teilnahmegebühr bei Absage bis 7 Tage vor Terminbeginn
50 % der Teilnahmegebühr bei Absage bis 3 Tage vor Terminbeginn
100 % der Teilnahmegebühr bei Absage ab 24 Stunden vor Terminbeginn,
es sei denn, es wird eine voll zahlende Ersatzperson gestellt.
Diesen pauschalen Entschädigungsanspruch hat Yoga Japa, soweit der Kunde nicht nachweist, dass Yoga Japa ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als der vorstehenden, zeitlich gestaffelten Aufstellung zu entnehmen.
(4) Bei Nichterscheinen zu einem gebuchten Angebot ist die volle Teilnahmegebühr fällig bzw. wird die bereits geleistete Teilnahmegebühr bzw. Anzahlung nicht erstattet.
IX. Änderungen der Kurszeiten; Ausfall von Kurseinheiten, Workshops und Ausbildungen
(1) Über ein vorübergehend gekürztes oder entfallendes Kursangebot, etwa aufgrund gesetzlicher Feiertage oder Urlaub, informiert Yoga Japa die Nutzer mindestens einen Monat im Voraus durch Aushänge in den Kursräumen und Hinweise auf der Homepage. Die für Mitgliedschaften vereinbarten Beiträge sind auch während Zeiträumen veränderter Kurszeiten durchgängig zu zahlen.
(2) Ist die Durchführung von Kurseinheiten, Workshops oder Ausbildungen Yoga Japa nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten etwa aufgrund von krankheitsbedingten Ausfällen nicht zumutbar, kann Yoga Japa die Veranstaltungen bzw. Kurse absagen. Alle Nutzer, die sich für die Veranstaltung angemeldet haben, erhalten in diesem Fall die etwa gezahlte Teilnahmegebühr unverzüglich erstattet. Wird eine Kurseinheit abgesagt, werden die Einzel- oder Mehrfachkarten von Nutzern, die einen Teilnehmerplatz in der betroffenen Kurseinheit gebucht haben, nicht belastet.
(3) Sollte eine abgesagte Veranstaltung dazu führen, dass verbleibende Credits auf Mehrfachkarten nicht fristgerecht eingelöst werden können, wird die Frist um den betroffenen Zeitraum verlängert.
X. Haftungsbeschränkung
(1) Yoga Japa haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Nutzer. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht sowie für die Haftung wegen Schäden des Nutzers aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Yoga Japa, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen; die Haftungsbeschränkung gilt ebenfalls nicht für sonstige Schäden des Nutzers, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Yoga Japa, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von Yoga Japa zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich, die fortlaufende Bereitstellung der in Ziffer VII Absatz 1 des Vertrages genannten Einrichtungen im ordnungsgemäßen Zustand.
(2) Für selbstverschuldete Unfälle wird keine Haftung übernommen.
(3) Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in die Schule zu bringen. Yoga Japa übernimmt keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände. Bei Verlust oder Diebstahl von Kleidung wird ebenfalls keine Haftung übernommen.
(4) Der Nutzer haftet für von ihm beschädigte Gegenstände oder Einrichtungen.
XI. Umgang mit Daten
(1) Der Nutzer stimmt der Erfassung, Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zur internen Bearbeitung (z.B. Mitgliederverwaltung, Einzug der Beiträge) im Rahmen des Teilnahme- und Nutzungsverhältnisses gemäß § 4 a BDSG zu.
(2) Yoga Japa gibt personenbezogene Daten nur weiter, wenn der Nutzer ausdrücklich eingewilligt hat, hierfür eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder dies zur Durchsetzung der Rechte von Yoga Japa, insbesondere zur Durchsetzung von Ansprüchen aus einem Vertragsverhältnis mit dem Nutzer, erforderlich ist.
XII. Sonstige Regelungen
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Gleiches gilt für den Fall einer Vertragslücke.
Hausordnung Yoga Japa – Schule für bewusstes Leben
1. Schuhe sind im Eingangsbereich abzustellen. Die Räume sind nur mit Socken oder barfuß zu begehen.
2. Mobiltelefone sind auf lautlos oder Flugmodus zu stellen.
3. Nach der Kursstunde räume alle von Dir benutzten Hilfsmittel an ihren Platz zurück
4. Nimm bitte keine offenen Getränke und Essen in den Kursraum mit.
5. Jacken und Taschen sind in der Garderobe abzulegen.
6. Wertsachen kannst Du mit in den Kursraum nehmen.
7. Das Yoga Japa haftet nicht für Verlust oder Beschädigung der Garderobe oder Wertsachen.
8. Achte auch auf die Sauberkeit von Küche und Bad.